Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung nicht in der Form am Schulalltag teilnehmen können, wie es für ihre Entwicklung hilfreich ist, haben sie ein Recht auf Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden und bietet verschiedene Leistungen. Die Leistung zur Teilhabe an Bildung ist in § 112 SGB IX geregelt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten hierüber die notwendige Unterstützung in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium in Form einer Schulbegleitung.
Die Schulbegleitung erfolgt nach Absprache mit allen Beteiligten und der Hilfeplanung in zunächst intensiver Form und speziell abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des jungen Menschen. Im Verlauf wird die Hilfe regelmäßig überprüft und zeitlich sowie inhaltlich an die jeweilige Entwicklung angepasst.
Diagnostik
Für die Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung muss zunächst eine fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung erfolgen. Vom Facharzt oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird darüber ein diagnostisches Gutachten erstellt.
Antrag
Mit dem Gutachten wird beim zuständigen Jugendamt ein Antrag nach § 35a SGB VIII auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung gestellt.
Anfrage beim Träger
Die Sachbearbeiter*innen vom Jugendamt fragen bei uns an, ob die Schulbegleitung übernommen werden kann.
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
Eltern haben zudem die Möglichkeit, bei den Trägern direkt anzufragen. In diesem Fall besprechen wir uns mit der fallführenden Fachkraft im Jugendamt.
Übernahme der Schulbegleitung
Wir haben die Qualität unserer Angebote im Blick und überprüfen bei einer Anfrage genau, ob wir ausreichend Kapazität und eine passende Fachkraft zur Verfügung haben. Wenn beides vorhanden ist, können wir die Schulbegleitung übernehmen.
Hilfeplanung
Alle Beteiligten setzen sich zum Hilfeplangespräch zusammen, um die Ziele, den zeitlichen Umfang und den Beginn der Schulbegleitung festzulegen.
Die Schulbegleitung mit unserer Fachkraft beginnt.