Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr allein zurechtkommen, können sie sich an das Jugendamt, eine Beratungsstelle oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wenden.
Der Anstoß kann auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen. Diese haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat. Die Hilfen werden jedenfalls immer freiwillig angenommen. Nur in besonderen Fällen können Maßnahmen gegen den Willen der Eltern ergriffen werden.
Die Leistungen werden ambulant erbracht und sind zeitlich begrenzt. Gemeinsam wird jeweils die Hilfe gewählt, die für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist.
Unter dem Begriff „Hilfen zur Erziehung“ werden verschiedene individuelle und oder therapeutische Maßnahmen zusammengefasst.
Elternunterstützende Soziale Gruppenarbeit
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